Gültig vom 1. April 1960 an <> Pauschalsätze für Arbeitsleistungen der Bahnbetriebswerke an Wagen, Wagenteilen, Geräten

Pauschalsätze für Arbeitsleistungen der Bahnbetriebswerke an Güterwagen des

TitelPauschalsätze für Arbeitsleistungen der Bahnbetriebswerke an Güterwagen des
StichwörterAusbesserungswerk • Unterhaltungsdienst • Dienstvorschrift
ISBN 
SignaturEGM 13728-6 Anhang 2 NE/65 (nicht verleihbar)
Autor 

Gemeinschaftsparks, die von
nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) selbst beschädigt worden Pauschalsätze für
Arbeitsleistungen der Bahnbetriebswerke an Güterwagen des Gemeinschaftsparks,
die von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) selbst beschädigt worden sind:
(Anhang II NE zur DV 274 VI); gültig vom 1. Mai 1965 an / Deutsche Bundesbahn.
- Deutsche Bundesbahn. - [S.l.]: . - Hannover. - Bundesbahndirektion, 1965. -
44 S. ([Werkstättenvorschrift]; 6, Anhang 2). - 6, Anhang 2 NE

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.