Unterhaltungsvorschrift: Brennkrafttriebfahrzeuge

TitelUnterhaltungsvorschrift: Brennkrafttriebfahrzeuge
StichwörterUnterhaltungsdienst • DieselLokomotive • Dienstvorschrift
ISBN 
SignaturEGM 13975
Autor 

Unterhaltungsvorschrift:
Brennkrafttriebfahrzeuge: Fahrzeugeingang, Prüfung und Abnahme, Fahrzeugausgang
DV 993 15, gültig vom 1. Februar 1972 an.Deutsche Bundesbahn. - Deutsche
Bundesbahn. - [S.l.]: . - München. - Bundesbahndir., 1972. - I, 22 S.: graph.
Darst.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.