Verordnung betreffend Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen <> Verordnung betreffend Berechnung und Prüfung der eisernen Brücken- und

Verordnung über die Massnahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die

TitelVerordnung über die Massnahmen zum Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die
StichwörterSchweiz • Eisenbahngesetze • Medizinische Fragen
ISBN 
SignaturEGM 1082
Autor 

Verkehrsanstalten, den Personen-, den
Gepäck- und Warenverkehr betreffen (Vom 30. Dezember 1899). [Abgedruckt in der
vom 4. Febr. 1908 abgeänderten Fassung]. - [Bern]:, 1899. - 31 S.; 8-o

Rezensionen

Es ist noch keine Bewertung vorhanden.
Ihr Beitrag:

Neuer Eintrag

Ihr Name
Ihre e-Mail Adresse
Ihre Bewertung
Ihre Rezension*


*sind Pflichtfelder
Bitte hier einloggen:Log In
Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.