Vorläufiges Verfahren für die Ausbildung zum Technischen Bundesbahninspektor,

TitelVorläufiges Verfahren für die Ausbildung zum Technischen Bundesbahninspektor,
StichwörterDienstvorschrift • Ausbildung
ISBN 
SignaturEGM 3340
Autor 

Fachrichtung signal- und
fernmeldetechnischer Dienst Vorläufiges Verfahren für die Ausbildung zum
Technischen Bundesbahninspektor, Fachrichtung signal- und fernmeldetechnischer
Dienst: (Ausbildungsverfahren signal- und fernmeldetechnischer
Bundesbahninspektor); gültig vom 15. Juli 1963 an; 128, 287 / Deutsche
Bundesbahn. - Deutsche Bundesbahn. - Verfahren für die Ausbildung zum
Technischen Bundesbahninspektor, Fachrichtung signal- und fernmeldetechnischer
Dienst. - Frankfurt (Main): Fachausschuß Ausbildung der Dt. Bundesbahn,
Bundesbahn-Sozialamt,

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.