Dienstvorschrift für die Aufstellung der Betriebskostenrechnung <> Vorschrift für die Aufstellung der Kosten- und Erfolgsrechnung

Vorschrift für die Aufstellung der Kosten- und Erfolgsrechnung

TitelVorschrift für die Aufstellung der Kosten- und Erfolgsrechnung
StichwörterDienstvorschrift • Wirtschaftsfragen
ISBN 
SignaturEGM 8658 (nicht verleihbar)
Autor 

Vorschrift für die Aufstellung der Kosten-
und Erfolgsrechnung: gültig vom 1. Januar 1970 an; DV 238 / Deutsche
Bundesbahn. - Deutsche Bundesbahn. - [Karlsruhe]:, 1970. - II, 46 S.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.