Verzeichnis der verkäuflichen Drucksachen <> Wasserleitungskreuzungsvorschrift

Vorschriften für die Änderung von Bahnhofsnamen

TitelVorschriften für die Änderung von Bahnhofsnamen
StichwörterDienstvorschrift • Verwaltung
ISBN 
SignaturEGM 5986
Autor 

Vorschriften für die Änderung von
Bahnhofsnamen: gültig vom 1. Januar 1959 an; DV 106. - [Karlsruhe]: Dt.
Bundesbahn, 1958. - 19 S.; 4-o

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.