Auszug aus den Kassenvorschriften: (KV 1.); Anhang 12. Auszahlung der Löhne; 261 <> Deutsche Bundesbahn:

Bestimmungen für die Gestaltung von Vorschriften

TitelBestimmungen für die Gestaltung von Vorschriften
StichwörterDienstvorschrift • Verwaltung
ISBN 
SignaturEGM 8546 (nicht verleihbar)
Autor 

Bestimmungen für die Gestaltung von
Vorschriften: gültig vom 1. Juni 1963 an; Dv 209 3. - Anh. 3. - 2,3, 1963. -
II, 20 S.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.