Dienstvorschrift für das Erfassen von Verkehrsleistungen aus dem Güterverkehr <> Dienstvorschrift für das Bearbeiten von Schadensersatzanträgen aus Beförderungs- und

Dienstvorschrift für das Bekanntgeben von Abweichungen vom Regelbetrieb

TitelDienstvorschrift für das Bekanntgeben von Abweichungen vom Regelbetrieb
StichwörterDienstvorschrift • Betriebsdienst
ISBN 
SignaturEGM 15561
Autor 

Dienstvorschrift für das Bekanntgeben von
Abweichungen vom Regelbetrieb: (BAR); gültig ab 1. Februar 1979: DV 406 /
Deutsche Reichsbahn <Deutschland, DDR>. - Deutsche Reichsbahn. - 1.
Aufl.. - Berlin: Dt. Reichsbahn, Drucksachenverl., 1978. - III, 82 S.:

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.