Dienstvorschrift für das Aufstellen und Führen des Leitungskatasters <> Gaskreuzungsvorschrift

Dienstvorschrift für die örtliche Beaufsichtigung von Bauten der Reichsbahn

TitelDienstvorschrift für die örtliche Beaufsichtigung von Bauten der Reichsbahn
StichwörterDienstvorschrift • Baubewirtschaftung
ISBN 
SignaturEGM 3164
Autor 

Dienstvorschrift für die örtliche
Beaufsichtigung von Bauten der Reichsbahn: (Bebau); gültig vom 1. Juni 1935 ab;
845 / Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. - Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. -
Saarbrücken:, 1935. - 22 S.; 8-o

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.