Dienstvorschrift für die zulässige Höchstbelastung der Decken von Stofflagern <> Dienstvorschrift über Verkauf und Beistellung von Stoffen und Gegenständen durch die

Dienstvorschrift über die Buchführung, Verwaltung u. Bewirtschaftung der Stoffe bei den

TitelDienstvorschrift über die Buchführung, Verwaltung u. Bewirtschaftung der Stoffe bei den
StichwörterDienstvorschrift • Betriebsstoffe
ISBN 
SignaturEGM 8637 (nicht verleihbar)
Autor 

Verbrauchsstellen Dienstvorschrift über die
Buchführung, Verwaltung u. Bewirtschaftung der Stoffe bei den
Verbrauchsstellen: (Stoffvorschrift für die Verbrauchstellen); gültig vom 1.
Jan. 1951 an; 250 / Deutsche Bundesbahn. - Deutsche Bundesbahn. - Ausg. 1951. -
Karlsruhe:, 1951.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.