Dienstvorschrift 1 für die Aufstellung der Betriebskostenrechnung <> Zusammenstellung der für die Berechnung der Vergütungen bei Leistungen und Lieferungen

Dienstvorschrift über die Mitwirkung der Reichsbahnkassen bei dem Geldverkehr der

TitelDienstvorschrift über die Mitwirkung der Reichsbahnkassen bei dem Geldverkehr der
StichwörterDienstvorschrift • Wirtschaftsfragen
ISBN 
SignaturEGM 3144
Autor 

Reichsbahn-Spar- und Darlehnskassen
Dienstvorschrift über die Mitwirkung der Reichsbahnkassen bei dem Geldverkehr
der Reichsbahn-Spar- und Darlehnskassen: (Sparda.); gültig vom 1. März 1932 ab;
260 / Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. - Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. -
Ausgabe 1932.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.