Dienstvorschrift über die Buchführung, Verwaltung u. Bewirtschaftung der Stoffe bei den <> Merkblätter für den Stoffdienst

Dienstvorschrift über Verkauf und Beistellung von Stoffen und Gegenständen durch die

TitelDienstvorschrift über Verkauf und Beistellung von Stoffen und Gegenständen durch die
StichwörterDienstvorschrift • Betriebsstoffe
ISBN 
SignaturEGM 8640 (nicht verleihbar)
Autor 

Bundesbahn-Zentralämter und
Bundesbahndirektionen Dienstvorschrift über Verkauf und Beistellung von Stoffen
und Gegenständen durch die Bundesbahn-Zentralämter und Bundesbahndirektionen:
gültig vom 1. April 1956 an; 254 / Deutsche Bundesbahn. - Deutsche Bundesbahn.
- Köln:, 1956. - I, 76 S.

Rezensionen

Es ist noch keine Bewertung vorhanden.
Ihr Beitrag:

Neuer Eintrag

Ihr Name
Ihre e-Mail Adresse
Ihre Bewertung
Ihre Rezension*


*sind Pflichtfelder
Bitte hier einloggen:Log In
Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.