Geschäftsanweisung für die Behandlung der Geschäftssachen bei den Bundesbahnämtern <> Geschäftsanweisung für die Bahnagenturen und deren Mutterstationen

Geschäftsanweisung für die Behandlung der Geschäftssachen bei den Bundesbahn-Ausbesserungswerken

TitelGeschäftsanweisung für die Behandlung der Geschäftssachen bei den Bundesbahn-Ausbesserungswerken
StichwörterDienstvorschrift • Verwaltung • Ausbesserungswerk
ISBN 
SignaturEGM 8034
Autor 

Geschäftsanweisung für die Behandlung der
Geschäftssachen bei den Bundesbahn-Ausbesserungswerken: gültig vom 1. Jan. 1965
an; DV 143 / Deutsche Bundesbahn. - Deutsche Bundesbahn. - [Karlsruhe]:, 1964.
- II, 18 S.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.