Geschäftsanweisung für die Behandlung der Geschäftssachen bei den Bundesbahnämtern <> Geschäftsanweisung für die Bundesbahndirektionen

Geschäftsanweisung für die Behandlung der Geschäftssachen bei den Bundesbahndirektionen

TitelGeschäftsanweisung für die Behandlung der Geschäftssachen bei den Bundesbahndirektionen
StichwörterDienstvorschrift • Verwaltung
ISBN 
SignaturEGM 8030
Autor 

Geschäftsanweisung für die Behandlung der
Geschäftssachen bei den Bundesbahndirektionen: (Geschäftssachenanweisung B D);
gültig vom 1. Juli 1958 an; 139 / Deutsche Bundesbahn. - Deutsche Bundesbahn. -
Mainz:, 1958. - 16 S.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.