Dienstvorschrift über die Mitwirkung der Reichsbahnkassen bei dem Geldverkehr der

TitelDienstvorschrift über die Mitwirkung der Reichsbahnkassen bei dem Geldverkehr der
StichwörterDienstvorschrift • Wirtschaftsfragen
ISBN 
SignaturEGM 3144
Autor 

Reichsbahn-Spar- und Darlehnskassen
Dienstvorschrift über die Mitwirkung der Reichsbahnkassen bei dem Geldverkehr
der Reichsbahn-Spar- und Darlehnskassen: (Sparda.); gültig vom 1. März 1932 ab;
260 / Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. - Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. -
Ausgabe 1932.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.